Online-Fassung, Version . Der Vertrag kommt durch die Online-Bestellung zustande: Modell, Kundendaten und Zahlungsart werden dort gewählt, die Zahlung läuft über Stripe. Eine Bestätigung mit allen Angaben kommt per E-Mail.

Vertrag

Dienstleistungsvertrag
„“

Einrichtung einer Zahlungsstruktur mit flexiblen Zahlungsoptionen für Tattoo-Studios

Tattoofin
Vertragsnr. ____________
Anbieter

handelnd unter der Marke „“

vertreten durch
· USt-IdNr.
E-Mail:
Kunde (Studio)
gemäß den Angaben in der Online-Bestellung (Firma, Anschrift, Vertreter, E-Mail).

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter richtet für das Studio des Kunden eine Zahlungsstruktur ein, über die Endkunden des Kunden Zahlungen für Leistungen des Kunden, insbesondere Tattoo-Projekte und Anzahlungen, mit verschiedenen Zahlungsarten leisten können, darunter, soweit vom jeweiligen Zahlungsanbieter freigegeben, Ratenzahlung und späteres Bezahlen („Tattoofin-Zahlungsstruktur“). Der Anbieter stellt hierfür das Studio-Portal und die Studio-Materialien bereit. Einzelheiten ergeben sich aus Anlage A.
  2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. bzw. das nach den Stripe-Bedingungen zuständige Stripe-Unternehmen, „Stripe“) mittels Stripe Connect. Modell A: Die Zahlungsstruktur wird auf einem eigenen Konto des Kunden bei Stripe eingerichtet, das über Stripe Connect mit der Plattform des Anbieters verbunden wird. Zahlungen der Endkunden gehen unmittelbar auf dieses Konto. Inhaber des Stripe-Kontos ist ausschließlich der Kunde. Modell B: Zahlungen der Endkunden werden über die Plattform des Anbieters bei Stripe abgewickelt. Der Kunde erhält ein auf ihn lautendes Stripe-Konto („Auszahlungskonto“). Stripe überträgt bei jeder Zahlung den Zahlbetrag abzüglich der Provision nach § 5 auf das Auszahlungskonto und zahlt ihn von dort auf das vom Kunden hinterlegte Bankkonto aus. Der Kunde ist gegenüber dem Endkunden Verkäufer bzw. Leistungserbringer und wird im Zahlungsvorgang als Händler ausgewiesen.
  3. Der Anbieter ist kein Kreditgeber und kein Kreditvermittler und vermittelt oder empfiehlt keine Kredite oder Finanzierungen. Zahlungsdienste erbringen ausschließlich Stripe und, je nach Zahlungsart, weitere Zahlungsanbieter (z. B. Klarna) nach deren jeweiligen Bedingungen. Gelder der Endkunden werden zu keinem Zeitpunkt über Bankkonten des Anbieters geleitet; im Modell B verbleibt dem Anbieter aus jeder Zahlung ausschließlich die Provision.
  4. Über die Nutzung von Stripe und der einzelnen Zahlungsarten schließt der Kunde eigene Verträge unmittelbar mit Stripe (im Modell B insbesondere die Vereinbarung für verbundene Konten, Stripe Connected Account Agreement) und gegebenenfalls weiteren Zahlungsanbietern. Verträge über Ratenzahlung, späteres Bezahlen oder sonstige Finanzierungen kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Zahlungsanbieter zustande. Der Anbieter ist nicht Partei dieser Verträge.
  5. Ob und in welchem Umfang Zahlungsarten für den Kunden freigeschaltet werden und ob ein Endkunde eine bestimmte Zahlungsart, insbesondere Ratenzahlung, nutzen kann, entscheidet allein der jeweilige Zahlungsanbieter. Der Anbieter schuldet die Einrichtung nach diesem Vertrag, nicht jedoch die Freischaltung bestimmter Zahlungsarten, die Freigabe einzelner Zahlungen oder einen bestimmten Umsatz.
  6. Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
  7. Der Kunde wählt bei Vertragsschluss eines der Vergütungsmodelle Kauf (Modell A) oder Provision (Modell B). Der Leistungsumfang nach Anlage A ist in beiden Modellen gleich.

§ 2 Leistungen des Anbieters

  1. Einrichtung: Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Eröffnung seines Stripe-Kontos (Modell A: eigenes Konto oder Verbindung eines bestehenden Kontos per Stripe Connect; Modell B: Auszahlungskonto über die Plattform). Er nimmt die Grundeinstellungen und das Branding vor (z. B. Logo, Farben, Bezeichnung auf dem Kontoauszug), beantragt bzw. aktiviert die vereinbarten Zahlungsarten, soweit sie für den Kunden verfügbar sind, und testet den Zahlungsablauf. Er führt eine kurze Schulung der vom Kunden benannten Mitarbeitenden mit Gesprächsbeispielen durch (online oder nach Absprache).
  2. Inbetriebnahme („Go-live“): Die Inbetriebnahme ist erfolgt, wenn der Anbieter dem Kunden nach erfolgreichem Test in Textform mitteilt, dass die Zahlungsstruktur einsatzbereit ist. Ziel ist eine Inbetriebnahme innerhalb weniger Werktage nach Freigabe des Stripe-Kontos durch Stripe und Eingang der erforderlichen Angaben des Kunden; dies ist ein unverbindlicher Richtwert.
  3. Studio Kit: Der Anbieter stellt dem Kunden digitale Vorlagen bereit: QR-Code und Zahlseite des Studios, Fensteraufkleber, Flyer, Thekenaufsteller, Website-Badge, Instagram-Story und WhatsApp-Vorlagen. Druck und Versand sind nicht enthalten, soweit nicht gesondert vereinbart.
  4. Studio-Portal: Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragsdauer ein Online-Studio-Portal bereit, insbesondere zur Erstellung von Zahlungslinks, zur Übersicht der über die Tattoofin-Zahlungsstruktur abgewickelten Zahlungen und zum Abruf der Abrechnungen.
  5. Setup-Support und Betreuung: Für Tage ab Inbetriebnahme unterstützt der Anbieter den Kunden bevorzugt bei Fragen und Anpassungen (Setup-Support). Danach ist die Betreuung in beiden Modellen ohne gesonderte Vergütung enthalten. Erreichbarkeit per E-Mail und WhatsApp an Werktagen (Mo bis Fr, außer bundeseinheitliche Feiertage) von 9 bis 17 Uhr.
  6. Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Studio-Portals und der Zahlseite von 98 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen bei Stripe, weiteren Zahlungsanbietern, Hosting-Anbietern oder Telekommunikationsnetzen.
  7. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen (z. B. Hosting, E-Mail-Versand). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der AVV.

§ 3 Zahlungsabwicklung durch Stripe und weitere Zahlungsanbieter

  1. Abwicklung, Prüfung (z. B. Identitäts- und Bonitätsprüfung), Freigabe, Auszahlung, Limits, Sicherheitseinbehalte, Rückbuchungen und Streitfälle richten sich nach den Bedingungen von Stripe und der weiteren Zahlungsanbieter. Auszahlungen erfolgen durch Stripe unmittelbar auf das vom Kunden hinterlegte Bankkonto, im Modell B nach Abzug der Provision.
  2. Gebühren: Im Modell A trägt der Kunde die Gebühren der Zahlungsanbieter für die einzelnen Zahlungen; sie sind nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten und werden nach den Bedingungen der Zahlungsanbieter berechnet bzw. einbehalten. Im Modell B trägt der Anbieter die Gebühren der Zahlungsanbieter für die Abwicklung der Zahlungen; sie sind mit der Provision abgegolten. Für Erstattungen und Rückbelastungen gelten Abs. 5 und 6.
  3. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Zahlungsanbieter, insbesondere über die Eröffnung, Freischaltung, Einschränkung oder Sperrung des Kontos des Kunden, die Freigabe oder Ablehnung einzelner Zahlungen, Änderungen von Gebühren und Bedingungen oder die Einstellung einzelner Zahlungsarten.
  4. Modell A: Erstattungen an Endkunden, Rückbelastungen (Chargebacks) und Reklamationen betreffen das Verhältnis zwischen Kunde, Endkunde und Zahlungsanbieter. Der Kunde bearbeitet sie selbst in seinem Stripe-Konto; der Anbieter unterstützt im Rahmen der Betreuung technisch.
  5. Modell B · Erstattungen: Erstattungen an Endkunden löst der Kunde über das Studio-Portal aus. Der erstattete Betrag wird von seinem Auszahlungskonto zurückübertragen. Die Provision wird nach § 5 Abs. 5 anteilig erstattet.
  6. Modell B · Rückbelastungen: Beanstandet ein Endkunde, dessen Bank oder Zahlungsanbieter eine Zahlung (Rückbelastung, Chargeback, Reklamation), belastet Stripe den Betrag und eine Rückbelastungsgebühr zunächst dem Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, den Zahlbetrag abzüglich der darauf entfallenden Provision zuzüglich der Rückbelastungsgebühr des Zahlungsanbieters (derzeit 20 € je Fall) vom Auszahlungskonto des Kunden zurückzuübertragen, mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde stellt dem Anbieter auf Anforderung innerhalb der genannten Frist die zur Abwehr geeigneten Belege zur Verfügung (z. B. Einverständniserklärung, bestätigte Anzahlungsbedingungen, Terminbestätigung, Kommunikation, Foto der erbrachten Leistung); der Anbieter reicht sie beim Zahlungsanbieter ein. Wird der Fall zugunsten des Kunden entschieden, überträgt der Anbieter den zurückübertragenen Betrag unverzüglich zurück, sobald der Zahlungsanbieter ihn wieder gutgeschrieben hat. Wird er endgültig zulasten des Kunden entschieden, entfällt die Provision für diese Zahlung.
  7. Risikoverteilung im Modell B: Das wirtschaftliche Risiko aus dem Verhältnis zum Endkunden, insbesondere aus Erstattungen, Rückbelastungen und Nichtleistung, trägt im Verhältnis der Parteien der Kunde. Ein negativer Saldo auf dem Auszahlungskonto ist vom Kunden auszugleichen; der Anbieter kann ihn mit künftigen Auszahlungen verrechnen. Soweit es zur Absicherung von Rückbelastungsrisiken erforderlich ist, kann der Anbieter nach Ankündigung in Textform die Auszahlung an den Kunden um bis zu 7 Tage verzögern.
  8. Der Anbieter greift auf das Stripe-Konto des Kunden nur im Rahmen der über Stripe Connect erteilten Berechtigungen und nur, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist, im Modell B einschließlich der Rückübertragungen nach Abs. 5 bis 7.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen (Onboarding-Fragebogen, Logo, gewünschte Zahlungsarten) vollständig und richtig bereit und teilt Änderungen rechtzeitig in Textform mit.
  2. Der Kunde führt die von Stripe und den weiteren Zahlungsanbietern verlangte Identifizierung und Verifizierung (KYC) selbst durch, insbesondere Angaben zum Unternehmen, zu wirtschaftlich Berechtigten, Ausweisdokumente und Bankverbindung. Seine Angaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein.
  3. Der Kunde hält die Bedingungen von Stripe und der weiteren Zahlungsanbieter ein, einschließlich deren Vorgaben zu zulässigen Geschäften und zur Verwendung von Marken und Logos.
  4. Der Kunde wirbt gegenüber Verbrauchern nicht mit konkreten Raten, Monatsbeträgen, Zinssätzen, Laufzeiten oder Beispielrechnungen, es sei denn, er macht die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, insbesondere nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung über die Werbung für Verbraucherdarlehen. Die vom Anbieter bereitgestellten Studio-Materialien enthalten keine solchen Angaben und dürfen nicht entsprechend ergänzt werden.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden keine Kreditberatung oder Kreditvermittlung vornehmen, keine Zusagen über die Freigabe, Raten, Zinsen oder Laufzeiten machen und Endkunden für die Bedingungen auf den Checkout des Zahlungsanbieters verweisen.
  6. Über die Tattoofin-Zahlungsstruktur dürfen nur Zahlungen für eigene Leistungen des Kunden abgewickelt werden. Für die Einhaltung der im Verhältnis zu seinen Endkunden geltenden Vorschriften (z. B. Preisangaben, Entgelte für die Nutzung von Zahlungsmitteln nach § 270a BGB, steuerliche Pflichten) ist der Kunde selbst verantwortlich.
  7. Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten seiner Endkunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er informiert seine Endkunden in geeigneter Weise, insbesondere in seiner Datenschutzerklärung.
  8. Nimmt der Kunde Anzahlungen über die Tattoofin-Zahlungsstruktur entgegen, hinterlegt er im Studio-Portal Anzahlungsbedingungen, die der Endkunde vor der Zahlung bestätigt. Für deren Inhalt und Wirksamkeit gegenüber dem Endkunden ist der Kunde verantwortlich. Er bewahrt Einverständniserklärungen, Terminbestätigungen und vergleichbare Belege mindestens 18 Monate auf.
  9. Der Kunde hält die Zugangsdaten zum Studio-Portal und zu seinem Stripe-Konto geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch.

§ 5 Vergütung und Zahlung

  1. Modell A (Kauf): Der Kunde zahlt eine einmalige Vergütung in Höhe von netto, bei Angabe eines gültigen Aktionscodes netto. Damit sind Einrichtung, Studio Kit, Studio-Portal, Setup-Support und Betreuung abgegolten. Eine monatliche Grundgebühr oder Provision fällt nicht an. Die einmalige Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig. Mit der Einrichtung beginnt der Anbieter nach Zahlungseingang.
  2. Modell B (Provision): Der Kunde zahlt weder eine Einrichtungs- noch eine Grundgebühr. Er zahlt für jede über die Tattoofin-Zahlungsstruktur abgewickelte Zahlung, gleich ob Anzahlung, Teil- oder Gesamtzahlung, eine Provision in Höhe von des vom Endkunden gezahlten Betrags (Zahlbetrag). Die Provision schließt die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Gebühren der Zahlungsanbieter für die Abwicklung der Zahlung ein; weitere Entgelte für die Abwicklung fallen für den Kunden nicht an. Beispiel: Bei einem Zahlbetrag von 3.000 € beträgt die Provision 300 € (252,10 € zzgl. 47,90 € USt.), an den Kunden werden 2.700 € ausgezahlt. Über die Tattoofin-Zahlungsstruktur abgewickelt sind alle Zahlungen, die über einen im Studio-Portal erstellten Zahlungslink, über die Zahlseite des Studios oder sonst über die Plattform des Anbieters erfolgen.
  3. Einbehalt: Die Provision wird bei jeder Zahlung automatisch einbehalten. Den übrigen Betrag überträgt Stripe auf das Auszahlungskonto des Kunden und zahlt ihn nach dem Auszahlungsplan auf dessen Bankkonto aus.
  4. Abrechnung: Der Anbieter erstellt einmal im Monat eine Abrechnung mit Rechnung (mit ausgewiesener Umsatzsteuer) und Übersicht der Zahlungen des Vormonats und stellt sie im Studio-Portal bereit sowie per E-Mail zu. Beträge, die nicht einbehalten oder nach § 3 Abs. 6 und 7 nicht zurückübertragen werden konnten, stellt der Anbieter mit dieser Abrechnung in Rechnung; sie werden über den in der Bestellung gewählten Zahlungsweg beglichen.
  5. Erstattungen: Erstattet der Kunde eine Zahlung nach § 3 Abs. 5 ganz oder teilweise, erstattet der Anbieter die auf den erstatteten Betrag entfallende Provision anteilig, abzüglich des entsprechenden Anteils der Gebühr des Zahlungsanbieters zuzüglich Umsatzsteuer, die der Zahlungsanbieter bei Erstattungen nicht zurückgewährt. Bei endgültig zulasten des Kunden entschiedenen Rückbelastungen entfällt die Provision nach § 3 Abs. 6.
  6. Umgehungsverbot: Der Kunde wird Zahlungen, die über die Tattoofin-Zahlungsstruktur angeboten oder angestoßen wurden, insbesondere durch Versand eines Zahlungslinks, nicht bewusst an der Struktur vorbeileiten, um die Provision zu vermeiden. Zahlungen, die ein Endkunde aus eigenem Wunsch auf anderem Weg leistet (z. B. bar, am Kartenterminal oder per Überweisung), bleiben unberührt. Bei einem schuldhaften Verstoß kann der Anbieter die Provision verlangen, die bei Abwicklung über die Tattoofin-Zahlungsstruktur angefallen wäre.
  7. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, soweit der Betrag nicht einbehalten, per SEPA-Lastschrift oder per Karte eingezogen wird. Kosten einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift trägt der Kunde.
  8. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, darf der Anbieter den Zugang zum Studio-Portal und die Erstellung neuer Zahlungslinks nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen vorübergehend sperren. Die Zahlungspflichten bleiben bestehen. Auszahlungen für bereits abgewickelte Zahlungen bleiben davon unberührt.
  9. Der Anbieter kann den Provisionssatz im Modell B mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Anpassung gilt nicht für Zahlungen, die vor ihrem Inkrafttreten abgewickelt wurden. Die einmalige Vergütung im Modell A bleibt unberührt.

§ 6 Zufriedenheitsgarantie (Modell A)

  1. Im Modell A kann der Kunde den Vertrag innerhalb von Tagen ab Inbetriebnahme ohne Angabe von Gründen in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen.
  2. In diesem Fall erstattet der Anbieter die gezahlte einmalige Vergütung vollständig, und der Vertrag endet mit Zugang der Kündigung. Gebühren der Zahlungsanbieter sind nicht Teil der Vergütung und werden nicht erstattet. § 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
  3. Im Modell B fallen keine festen Kosten an; die Kündigung richtet sich nach § 7 Abs. 3.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss (Unterzeichnung oder Online-Abschluss) und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Modell A: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Außerhalb von § 6 und Abs. 5 wird die einmalige Vergütung weder ganz noch anteilig erstattet. Der Anbieter kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf von 24 Monaten ab Inbetriebnahme.
  3. Modell B: Jede Partei kann den Vertrag in Textform kündigen.
  4. Vertragsende: Mit Vertragsende werden Zahlungslinks und Zahlseite deaktiviert, der Zugang zum Studio-Portal endet nach Bereitstellung der letzten Abrechnung. Im Modell A trennt der Anbieter die Verbindung zwischen dem Stripe-Konto des Kunden und seiner Plattform; das Stripe-Konto bleibt beim Kunden und kann von ihm nach den Bedingungen von Stripe weiter genutzt werden. Im Modell B nimmt die Plattform keine neuen Zahlungen mehr an; Beträge aus bereits abgewickelten Zahlungen zahlt Stripe weiterhin an den Kunden aus. Das Auszahlungskonto kann nach Ablauf der Fristen für Rückbelastungen geschlossen werden. Die Provision für Zahlungen, die bis zum Vertragsende über die Tattoofin-Zahlungsstruktur abgewickelt wurden, bleibt geschuldet; § 3 Abs. 5 bis 7 und § 5 Abs. 5 gelten für diese Zahlungen fort.
  5. Keine Inbetriebnahme: Lehnt Stripe die Eröffnung oder Verbindung des Kontos des Kunden endgültig ab, sodass eine Inbetriebnahme nicht möglich ist, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Modell A erstattet der Anbieter in diesem Fall die gezahlte einmalige Vergütung vollständig, es sei denn, die Ablehnung beruht auf unzutreffenden Angaben oder einer Pflichtverletzung des Kunden.
  6. Ein Wechsel des Vergütungsmodells bedarf einer Vereinbarung in Textform.
  7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Tattoofin-Zahlungsstruktur für rechtswidrige Zwecke nutzt oder trotz Abmahnung gegen § 4 Abs. 4 bis 6 verstößt.
  8. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§ 8 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, im Modell A mindestens jedoch auf die Höhe der einmaligen Vergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Leistungen, Entscheidungen und Ausfälle von Stripe und weiteren Zahlungsanbietern sind keine Leistungen des Anbieters. Der Anbieter steht insbesondere nicht ein für die Freischaltung von Zahlungsarten, die Freigabe oder Ablehnung einzelner Zahlungen, Prüfungen, Auszahlungsverzögerungen, Sicherheitseinbehalte, Kontosperrungen, Rückbelastungen, Zahlungsausfälle von Endkunden sowie Änderungen von Gebühren und Bedingungen der Zahlungsanbieter. Abs. 1 bleibt unberührt.
  5. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Hinweise in Schulungen und Materialien ersetzen keine individuelle Beratung.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Daten von Endkunden in Zahlungslinks und im Studio-Portal, gilt der als Anlage geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
  2. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Stripe und die weiteren Zahlungsanbieter im Rahmen der Zahlungsabwicklung gelten deren Bedingungen und Datenschutzbestimmungen im Verhältnis zum Kunden bzw. zum Endkunden. Insoweit ist der Anbieter nicht Auftragsverarbeiter. Zahlungskarten- und Bankdaten der Endkunden erhält der Anbieter nicht.
  3. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 10 Rechte

  1. Software, Studio-Portal, Konfigurationen, Vorlagen und Materialien des Anbieters bleiben dessen Eigentum. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, das Studio-Portal und die Studio-Materialien für sein Studio zu nutzen. Nach Vertragsende entfernt der Kunde Hinweise auf flexible Zahlungsoptionen aus den Studio-Materialien, soweit er diese Zahlungsoptionen nicht mehr anbietet; QR-Codes zur Zahlseite des Studios verlieren ihre Funktion.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, Studioname, Logo und bereitgestellte Inhalte für die Einrichtung (z. B. Branding im Checkout) und die Erstellung der Studio-Materialien zu nutzen. Eine Nennung als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 11 Änderungen der Leistung

Der Anbieter darf die technische Umsetzung weiterentwickeln oder anpassen, insbesondere wenn Stripe oder weitere Zahlungsanbieter ihre Schnittstellen, Zahlungsarten oder Bedingungen ändern, sofern der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und dies für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Stellt ein Zahlungsanbieter eine Zahlungsart ein, ist dies keine Leistungsänderung des Anbieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, .
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage A · Leistungsbeschreibung

Leistungen (in beiden Vergütungsmodellen enthalten)
Unterstützung bei der Eröffnung des Stripe-Kontos des Kunden (Modell A: eigenes Konto bzw. Verbindung eines bestehenden Kontos per Stripe Connect; Modell B: Auszahlungskonto über die Plattform)
Konfiguration und Grundeinstellungen, Branding (Logo, Farben, Bezeichnung auf dem Kontoauszug)
Beantragung bzw. Aktivierung der vereinbarten Zahlungsarten, z. B. Karte, Apple Pay, Google Pay, Klarna (Ratenkauf / später bezahlen), jeweils soweit vom Zahlungsanbieter für den Kunden freigegeben
Test des kompletten Zahlungsablaufs vor Inbetriebnahme
Kurze Schulung der vom Kunden benannten Mitarbeitenden mit Gesprächsbeispielen und Team-Leitfaden
Tattoofin Studio Kit (digital): QR-Code und Zahlseite, Fensteraufkleber, Flyer, Thekenaufsteller, Website-Badge, Instagram-Story, WhatsApp-Vorlagen, Kundeninfo
Studio-Portal: Zahlungslinks für Projektpreise und Anzahlungen erstellen (inkl. Versand per WhatsApp/E-Mail und QR-Code), Anzahlungsbedingungen, Zahlseite des Studios, Übersicht der abgewickelten Zahlungen, Abrechnungen; im Modell B zusätzlich Erstattungen und Bearbeitung von Rückbelastungen durch den Anbieter
Automatische E-Mail-Benachrichtigungen, z. B. bei Kundenzahlungen und Monatsabrechnungen
Tage Setup-Support ab Inbetriebnahme, danach Betreuung ohne gesonderte Vergütung
Vergütungsmodelle
Modell A · Kauf: einmalig netto zzgl. USt. (mit Aktionscode ), keine monatliche Grundgebühr, keine Provision; Gebühren der Zahlungsanbieter trägt der Kunde; Tage Zufriedenheitsgarantie nach § 6
Modell B · Provision: keine Einrichtungs- und keine Grundgebühr; des Zahlbetrags jeder über die Tattoofin-Zahlungsstruktur abgewickelten Zahlung, inklusive Umsatzsteuer und Gebühren der Zahlungsanbieter; automatischer Einbehalt, Auszahlung des übrigen Betrags durch Stripe, monatliche Abrechnung mit Rechnung, kündbar

Nicht umfasst: im Modell A die Gebühren von Stripe und weiteren Zahlungsanbietern; in beiden Modellen Kartenterminals und sonstige Hardware, Druck und Versand von Materialien, Rechts-, Steuer- und Finanzberatung, die Prüfung und Freigabe von Zahlungen (erfolgt ausschließlich durch die Zahlungsanbieter).